Bild 1: Prof. Dr. van de Donk mit Udo Zimmermann vor seiner Sammlung
NEIN!!! Es folgt keine Kriminalgeschichte! Der Kommissar oder Beauftragte des Königs (niederländisch: Commissaris van de Koning) steht im politischen System der Niederlande an der Spitze einer Provinz. Er ist aber nicht mit einem deutschen Ministerpräsidenten zu vergleichen, sondern eher mit einem Präsidenten eines Regierungsbezirkes. Der Kommissar vertritt ferner innerhalb der Provinz das Reich, also die nationale Ebene des niederländischen Staates. Ursprünglich war der Gouverneur nach Staatsgründung 1814 ein reiner Vertreter des Königs in der Provinz, der die Politik der Provinz dominierte. Der Gouverneur vertrat allerdings auch seine Provinz und deren Interessen auf Regierungsebene. Mit der Staatsgründung 1814 hieß die Position noch Gouverneur des Königs, seit 1850 spricht man vom Kommissar des Königs und zu Zeiten von Wilhelmina, Julia und Beatrix selbstverständlich vom Kommissar der Königin.
Warum erzähle ich Ihnen das alles? Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen ist mir beim Aufbau meiner Ausstellungssammlung aufgefallen, dass auf mehreren Briefen der 1.Ausgabe ein Konings genannt wird und ich vermeiden wollte, drei Belege an den gleichen Adressaten zu zeigen. Diese Sorge entpuppte sich sehr schnell als gegenstandslos. Zum anderen habe ich einen sehr netten Kommis-sar des Königs (auf seiner Visitenkarte steht „His majesty’s Governor in the province of Noord-Brabant“) kennengelernt. Prof. Dr. W,B.H.J. van de Donk hat in seiner Funktion die Multilaterale Briefmarkenausstellung in ‘s-Hertogenbosch eröffnet. Nach der Eröffnung zeigte ich ihm meine Kommissar-Belege, die ich hier ebenfalls vorstellen möchte.
Bild 2: Brief vom 8.7.1856 von Amsterdam an den „Kommissar des Königs“ in die über 100 km entfernte Provinz Overijssel, frankiert mit einer schwarzblauen 5 Cent der Platte III (Pos. 35) und einer dunkelroten 10 Cent, ebenfalls Platte III (Pos. 28).
Cornelis Backer war Richter in Amsterdam und Mitglied der zweiten Kammer bevor er …