Post aus der „französischen Zeit“ 1811-1813

Brief von Zutphen (Departement 121 =“Yssel Superieur“) nach Wageningen vom 19.6.1812. Das Porto betrug für einen einfachen Brief für eine Wegstrecke von 50-100 km 3 décimes. Da der Brief etwas schwerer war (11-15 Gramm), wurde das Porto verdoppelt = 6 décimes. Dieses war vom Empfänger zu bezahlen.
Nachdem am 9.7.1810 die Zugehörigkeit zum Kaiserreich Frankreich proklamiert war, wurde aufgrund der kaiserlichen Verordnung vom 18.10.1810 ab dem 1.4.1811 das Gebiet der Niederlande nach französischem Muster in 12 Departements untergliedert. Ab 1.4.1811 galt das französische Postgesetz. Die Stempel versah man postgesetzkonform mit der entsprechenden Departementnummer. Sie wurden bis zu Wiederherstellung der Unabhängigkeit November 1813/März 1814 in den Stempelfarben rot und schwarz verwendet.