„NIET TOEGELATEN / Terug: ….“



Warum wurde dieser Aufkleber verwendet?
Aufgedruckt steht dort: „NIET TOEGELATEN / Terug: ….“. Außerdem ist noch eine Formularnummer unten rechts senkrecht aufgedruckt: „Nr. 37 ij. / L. 263/‘18“.
Die handschriftliche Ergänzung: …. „afzender oplegsels van gestampt glas (mica) is verboden“.
Wie man ganz gut in Abbildung 3 erkennen kann, sind viele kleine Glasstückchen auf der Karte ausgeklebt, die den Kleidern der Kinder einen glitzernden Schein geben sollten.
Die Übersetzung des handschriftlichen Vermerkes liest sich: „Applikationen aus gemahlenem Glas (Glimmer) sind verboten“.
Die niederländische Post verweigerte die Beförderung der Grußkarte und sandte sie an den Absender zurück, der wohl die Briefmarke vorsichtig ablöste und vielleicht wieder verwendete.
Dieser Aufkleber bzw. ein ähnliches Exemplar ist gem. der einschlägigen Literatur von 1908 bis ca. 1920 verwendet worden.
